U3
- Die U3-Untersuchung erfolgt während der vierten und fünften Lebenswoche und beinhaltet unter anderem die Beurteilung des Nervensystems und der verschiedenen Sinnesorgane. Des Weiteren wird eine Überprüfung des Bewegungsapparates durchgeführt, deren Schwerpunkt auf der Erkennung einer Fehlstellung der Hüften liegt. Zur optimalen Einschätzung, ob eine Deformität im Hüftgelenk vorliegt, wird eine sensitive (korrekte Erkennung einer Erkrankung) sonographische Untersuchung (Ultraschalluntersuchung) durchgeführt. Bei ungefähr drei Prozent aller Neugeborenen liegt eine sogenannte Hüftgelenksdysplasie vor.
- Zum Ausschluss weiterer Erkrankungen besteht die Option der sonographischen Beurteilung der Harnblase und der Nieren.
- Auf Grund der Gefahr einer Mikronährstoffunterversorgung führt der Kinderarzt eine Beratung zur Vitamin D- und Fluoridprophylaxe durch, die auch Teil jeder weiteren U-Untersuchung sein sollte.
- Außerdem spricht der Arzt eine Empfehlung zur Impfung der Kinder aus.
U4
- Diese Untersuchung wird im dritten und vierten Lebensmonat durchgeführt und geht neben der Beurteilung der Sinnesorgane auch auf die Kontaktaufnahme zu nahestehenden Personen und auf die Stimmbildung ein.
- Des Weiteren ist eine Sechsfachimpfung, die zur Verhinderung sowohl der Diphtherie, des Tetanus, von Pertussis (Keuchhusten) und Poliomyelitis (Kinderlähmung) als auch Hepatitis B und Hämophilus influenzae Typ B (stäbchenartiges Bakterium führt zu einer Tröpfcheninfektion) Teil der Untersuchung. Nach der Sechsfachimpfung findet einen Monat später eine Wiederholungsimpfung statt. Außerdem ist die Ausführung einer Schluckimpfung zur Vermeidung des Auftretens einer Rotavirus-Infektion möglich.
U5
- Diese Vorsorgeuntersuchung wird zwischen dem sechsten und siebten Lebensmonat durchgeführt und dient unter anderem Bestimmung der motorischen Fähigkeiten des Kindes und der Beurteilung der Sprechfähigkeit.
- Weiterhin sollte vom untersuchenden Arzt auch auf eine adäquate soziale Interaktion geachtet werden.
- Einen weiteren Schwerpunkt sollte auch die Ernährung des Kindes darstellen, da dieses spätestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats mit zusätzlicher Beikost versorgt werden sollte.
- Eine erneute Sechsfachimpfung und eine Pneumokokkenimpfung sollten bei der Untersuchung durchgeführt werden.
U6
- Bei dieser Vorsorgeuntersuchung, die zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat durchgeführt werden sollte, ist es wie auch in den vorherigen Untersuchungen unabdingbar, den Entwicklungsstand bezüglich der Motorik, den Sinnesfunktionen, der Sprechfähigkeit und des Weiteren des Verhaltens gegenüber anderen Personen zu determinieren.
- Auch auf dem Impfstatus liegt ein zusätzlicher Fokus, sodass Regelimpfungen aufgefrischt beziehungsweise zum ersten Mal verabreicht werden. Bei der U6 wird in der Regel ein Kombinationsimpfstoff zur Verhinderung von Masern, Mumps, Röteln und Windpocken eingesetzt. Allerdings ist es notwendig, dass der folgende Impftermin einen Monat später zur Meningokokkenimpfung (häufigster Meningitiserreger bei Kindern) wahrgenommen werden sollte. Einen weiteren Monat später besteht die Möglichkeit, eine Auffrischung der Sechsfachimpfung durchzuführen. Zusätzlich sollte auch die Pneumokokkenimpfung aufgefrischt werden, um den Impfschutz aufrecht zu erhalten.
U7
- Das hauptsächliche Ziel dieser Untersuchung, die zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat vollzogen werden sollte, ist die Beurteilung des Entwicklungszustandes auf Basis der Motorik, der Sinnesfunktionen, der Sprechfähigkeit und des Sozialverhaltens. Allerdings ist zu beachten, dass sich viele Kinder in ihrer Entwicklung gerade in der Trotzphase nach Piaget (Jean Piaget – Entwicklungspsychologe) befinden, welches zur Folge hat, dass die Kooperation gegebenenfalls vermindert sein kann.
- Bei Bedarf sollten Impfungen aufgefrischt und der Zahnstatus beurteilt werden.
U7a
- Der Schwerpunkt dieser Untersuchung, die zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat stattfinden sollte, ist die Diagnostik zur Erkennung vorhandener Sehfehler.
- Neben dem Zahnstatus ist auch ein altersentsprechender Wortschatz bei der Untersuchung vordergründig festzustellen.
U8
- Bei der U8-Untersuchung stehen das Wachstum und mögliche Anomalitäten des Bewegungsapparates im Mittelpunkt. Durchgeführt wird die Untersuchung zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat, sodass auf der Beurteilung von Fähigkeiten wie der Konzentration und der adäquaten Wahrnehmungsfähigkeit ein Schwerpunkt liegt.
- Häufig treten in diesem Alter auch Schlafstörungen (Insomnie) und gegebenenfalls Verhaltensauffälligkeiten auf, sodass es notwendig ist, dass der Arzt eine umfassende Anamnese durchführt.
- Neben einer Urinuntersuchung sollten auch die Sinnesfunktionen getestet werden.
U9
- Zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat erfolgt die U9-Vorsorgeuntersuchung, bei der die Kinder auf einen altersentsprechenden Entwicklungszustand untersucht werden.
- Außerdem werden Hör- und Sehtest, die bereits bei der U8-Untersuchung vollzogen wurden, wiederholt. Auch eine Urinuntersuchung ist bei der U9-Untersuchung durchzuführen.
- Des Weiteren ist eine Auffrischung des Impfschutzes anzustreben.
U10
- Diese Vorsorgeuntersuchung sollte zwischen dem siebten und dem neunten Lebensjahr durchgeführt werden. Schwerpunkte bei dieser Untersuchung sind unter anderem das Erkennen und gegebenenfalls eine notwendige Behandlungseinleitung von vorliegenden Entwicklungsstörungen.
- Als Beispiel für eine Entwicklungsstörung ist eine Lese-Rechtschreib-Rechenstörung (LRS) zu nennen. Des Weiteren dient die Untersuchung der Erkennung von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen.
U11
- Diese Vorsorgeuntersuchung wird vom Arzt zwischen dem neunten und elften Lebensjahr durchgeführt und dient hauptsächlich der Erkennung von Leistungsproblemen in der Schule und der Beurteilung der Sozialisation. Des Weiteren erfolgt eine Untersuchung des Kindes auf das Vorliegen von Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.
- Überdies sollte der untersuchende Arzt eine mögliche Intervention vorschlagen, wenn erkennbar wird, dass das Kind einer Sportförderung bedarf. Auch die Gefahr von Zigaretten und Alkohol sollte vom Arzt angesprochen werden, um gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern.
- Bei Bedarf sollten Impflücken geschlossen werden.